Übersicht der IFD-Ansprechpartner

Ihr persönlicher Kontakt zum Integrationsfachdienst

Hier finden Sie für Ihre persönliche Situation genau die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner unseres Integrationsfachdienstes Rhein-Erft/Euskirchen.


Begleitung im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen

Für Menschen mit einer seelischen Behinderung

Cordula Gerstenberger
(Kreis Euskirchen)

  • 02251 / 777 158-13
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Martina Pieper-Baumgart
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-20
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Gudrun Schäfer
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-21
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Ingrid Upsing
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-18
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Thomas Hamacher
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-17
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Für Menschen mit einer geistigen / körperlichen Behinderung

Erika Priesterjahn
(Kreis Euskirchen)

  • 02233 / 2018-15
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Ingrid Upsing
(Kreis Euskirchen)

  • 02233 / 2018-18
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Thomas Müsch
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-13
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Für Menschen mit Sehbehinderung

Christian Geipel

  • 02421 / 598-106
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Für Menschen mit Hörbehinderung

Katja Maibaum

  • 0228 / 92685-223
  • 0228 / 92685-100
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Silke Zacher

  • 0228 / 92685-222
  • 0228 / 92685-100
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Vermittlung im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen

Für Menschen mit einer geistigen / körperlichen oder seelischen Behinderung

Erika Priesterjahn
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-15
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Für Menschen mit Sehbehinderung

Vera Brabender

  • 02421 / 598-180
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Für Menschen mit Hörbehinderung

Volker Wilfert

  • 0221 / 2943-112
  • 0221 / 2943-362
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Übergang » Schule in den Beruf: STAR-Programm

Für Schüler und Schulabgänger

Gerhard Meyer

  • 02233 / 2018-163
  • 02233 / 2018-10
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Magdalena Klimek

  • 02233 / 2018-165
  • 02233 / 2018-10
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Georg Leuschner

  • 02233 / 2018-162
  • 02233 / 2018-10
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Übergang » WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen

IDF Integrationsfachdienst

  • 02233 / 2018-0
  • 02233 / 2018-10
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Fachaufsicht

Eva-Maria Mai

  • 02233 / 2018-14
  • 02233 / 2018-10
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Arbeitnehmer und Auszubildende

Berufsbegleitung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer und Auszubildende, die Schwierigkeiten an ihrem Arbeitsplatz haben, bei betrieblicher Umsetzung oder bei Abmahnung bzw. (drohender) Kündigung.

Integrationsfachdienst Schwerpunkt Berufsbegleitung
  • Ist ein Dienstleistungsangebot für schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen im Arbeitsleben sowie für deren Arbeitgeber.
  • Arbeitet behinderungsspezifisch. Der IFD verfügt über spezialisierte Fachkräfte für Menschen mit einer seelischen Erkrankung, mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sowie für Menschen mit Sinnesbehinderungen.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich bei den Möglichkeiten zur Unterstützung schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse aus.
Zugang
  • Unser Angebot ist kostenfrei.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • In jedem Bezirk der Arbeitsagentur gibt es einen Integrationsfachdienst. Der IFD ist sowohl im Rhein-Erft-Kreis als auch im Kreis Euskirchen tätig, wobei sich die Zuständigkeit nach dem Ort des Arbeitsplatzes richtet.
  • Eine anerkannte Schwerbehinderung ist für eine Beratung nicht zwingend erforderlich. Der Zugang zum IFD ist niederschwellig, daher können schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und Arbeitgeber direkt Kontakt zum Integrationsfachdienst aufnehmen.
Wir beraten ...
  • bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Vorgesetzten
  • bei Unsicherheit über die eigene Leistungsfähigkeit
  • bei Veränderung der Leistungsfähigkeit
  • bei innerbetrieblicher Umsetzung, Abmahnung oder drohender Kündigung
  • bei der Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern
  • bei der Abklärung/Entwicklung der weiteren beruflichen Pespektive
Wir unterstützen ...
  • beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit oder Klinikaufenthalt
  • beim Training von Arbeitsabläufen bzw. von Fertigkeiten am Arbeitsplatz
  • bei innerbetrieblichen Konflikten oder in akuten Krisensituationen
  • bei der Klärung der benötigten Leistungen und bei der Beantragung
  • bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises
  • bei der Suche nach geeigneten Reha-Maßnahmen

Die Beratung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser reicht vom einmaligen Beratungsgespräch bis zu einer langfristigen Begleitung über mehrere Monate. Der Integrationsfachdienst versteht sich als Partner sowohl der schwerbehinderten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber im Sinne von:

  • Allparteilichkeit des IFD
  • Lösungen in beiderseitigem Einvernehmen
  • Informations- und Beratungsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der IFD ist gut vernetzt. Wir arbeiten eng zusammen mit:

  • LVR-Integrationsamt, örtliche Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben: Prävention i.S. des SGB IX, Teil 2, Kündigungsschutzverfahren, Kostenträger für finanzielle Hilfen
  • Ärzte, Kliniken: Einleitung, Begleitung von Therapie/Behandlung und weiteres Vorgehen nach Beendigung » Leistungsvermögen, Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsagentur und andere Träger der beruflichen Rehabilitation

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.

Informationen für Arbeitgeber

Vermittlung und Einstellung von Menschen mit Behinderung

Der Integrationsfachdienst steht Arbeitgebern jederzeit zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei der den Anforderungen des Arbeitspatzes entsprechender Einstellung von schwerbehinderten, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen unterstützen wir die Betriebe, beispielsweise bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Rahmen einer Beschäftigung.

Die Beratung ist kostenfrei. Der Integrationsfachdienst kommt gerne zu Ihnen vor Ort in Ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem Integrationsfachdienst. Sollte die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich werden, kann der Integrationsfachdienst dies koordinieren.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.

Vermittlung

Der Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Vermittlung“ ist ein Angebot für Arbeitgeber, die einem Menschen mit einer Behinderung oder einem Rehabilitanden den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen möchten. Der Integrationsfachdienst wird dabei von den Reha-Trägern mit der Vermittlung beauftragt. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner

Unser Angebot
  • Informationen über die Einstellung schwerbehinderter Menschen und Rehabilitanden
  • Passgenaue Vermittlung von Rehabilitanden
  • Klärung, ob Anforderungsprofil mit Interessens- und Fähigkeitsprofil übereinstimmt
  • Information über Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Einstellung
  • Information über Leistungen und Abklärung der Leistungen für Arbeitgeber mit den Leistungsträgern z. B. zur behindertengerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Begleitung am Arbeitsplatz bei Arbeitsaufnahme
  • Behinderungsspezifische Beratung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz
  • Krisenintervention
Ziel
  • Passgenaue Vermittlung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis

Begleitung

Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen steht der IFD Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Berufsbegleitung“ Arbeitgebern zur Verfügung. Der Integrationsfachdienst wird in der Regel dann tätig, wenn es aus behinderunsgbedingten Gründen zu Problemen oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gekommen ist. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner

Unser Angebot
  • Wir informieren über die Auswirkungen der Behinderung / Erkrankungen oder Einschränkungen am Arbeitsplatz.
  • Wir verstehen uns als "Mittler" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um im beiderseitigem Einvernehmen eine Lösung zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu finden
  • Wir informieren über mögliche Leistungen und klären diese mit den Leistungsträgern ab.
  • Wir informieren und beraten in Bezug auf die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen.
  • Wir stehen darüber hinaus Kolleginnen und Kollegen, Schwerbehindertenvertrauensleuten und den Betriebs- und Personalräten beratend zur Verfügung.

Schüler und Schulabgänger

Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf

Mit dem Programm "STAR Schule trifft Arbeitswelt" unterstützt der Integrationsfachdienst den Übergang von der Schule in den Beruf. Durch verschiedene Elemente der beruflichen Orientierung, wie z. B. Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen, Praktika und Elternarbeit wird geschaut, welche Wege für den Jugendlichen nach der Schulzeit in Frage kommen.

Hier ist der Integrationsfachdienst Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und weitere, am Prozess beteiligte Personen und gestaltet intensiv mit an der Berufswegeplanung.

Der Integrationsfachdienst unterstützt diese Zielgruppe bei der Vorbereitung (z.B. durch Praktika) und Überleitung auf den Arbeitsplatz. Die anstehenden Schritte werden eng begleitet und anschließend gemeinsam ausgewertet. Der Integrationsfachdienst hat hier die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler längerfristig zu unterstützen.

Ziel ist die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Vorbereitung und passgenaue Vermittlung.

Das Angebot von STAR ist ein fester Bestandteil des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der letzten drei Schulbesuchsjahre. STAR wird sowohl in Förderschulen als auch in Schulen des Gemeinsamen Lernens angeboten und richtet sich an Jugendliche mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen: Körperlich-motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache – und an alle Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehindertenausweis.

Unser Angebot
  • Begleitung von der Schule ins Erwerbsleben (Start der Betreuung ist 3 Jahre vor Schulentlassung)
Das Leistungsspektrum des IFD in der Berufsorientierung
  • Erstellung einer detaillierten Fähigkeitsdiagnostik
  • Erarbeitung eigener beruflicher Interessen
  • Darauf aufbauende Unterstützung bei der gezielten Praktikumsakquise

  • Moderierte Praktika - wir sprechen mit Schülerinnen / Schülern und Arbeitgebern im Praktikum

  • Auswertung der Praktika

  • Berufswegeplanung in Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrer, Agentur für Arbeit, Eltern, Handwerkskammern etc.

  • Individuelle Beratung der Eltern

  • Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Weitere Informationen finden Sie hier: www.star.lvr.de

Gesellschaften der APK e.V.

APK Soziale Dienste gGmbH

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Die APK Soziale Dienste gGmbH mit Sitz in Hürth ist der Träger mehrerer sozialer Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis bzw. im Kreis Euskirchen.

APK Soziale Dienste gGmbH

WIR gGmbH

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Die WIR Werkstatt für Integration und Rehabilitation gGmbH ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Hürth und Bergheim.

WIR gGmbH

GaLa Service gGmbH

einklinker gala start

GaLa Service Rhein-Erft Inklusionsbetrieb gGmbH ist ein Inklusionsbetrieb im Garten- und Landschaftsbau mit der Betriebsstätte in Bergheim.

GaLa Service gGmbH

Einrichtungen der APK im Rhein-Erft-Kreis

Camille Claudel Haus
Hürth

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Das Camille Claudel Haus in Hürth ist ein sozio-therapeutisches Wohnheim, in dem 18 psychisch kranke Menschen vorübergehend oder dauerhaft leben.

Camille Claudel Haus

SPZ Sozialpsychiatrisches Zentrum Bergheim

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Neben Tagesstätte und betreutem Wohnen bietet das SPZ Bergheim offene Angebote für psychisch kranke Menschen im nördlichen Rhein-Erft-Kreis an.

SPZ Bergheim

SPZ Sozialpsychiatrisches Zentrum Hürth

logo einklinker spz huerth

Das SPZ Hürth bietet für psychisch kranke Menschen im südlichen Rhein-Erft-Kreis eine Tagesstätte, betreutes Wohnen und viele offene Angebote an.

SPZ Hürth

Löwenherz
Familienhilfe

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Angebote der Löwenherz Familienhilfe richten sich an Familien, Eltern und Kinder, in denen ein Familienmitglied psychisch erkrankt ist.

Löwenherz Familienhilfe

Integrationsfachdienst
Rhein-Erft/Euskirchen

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Der IFD bietet Informationen und unterstützt die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

IFD Integrationsfachdienst

KoKoBe
Rhein-Erft-Kreis

logo einklinker kokobe

Die KoKoBe im Rhein-Erft-Kreis bietet Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.

KoKoBe Rhein-Erft-Kreis

Informationen zum Download

APK Arbeitsgemeinschaft für psychisch Kranke im Rhein-Erft-Kreis e.V.

Lernen Sie unseren gemeinnützigen Trägerverein APK Arbeitsgemeinschaft für psychisch Kranke im Rhein-Erft-Kreis e.V. näher kennen! In unserem Flyer finden Sie kompakte Infos über die Ziele, den Aufbau und die Leistungen unserer Organisation.

Flyer APK e.V.

Flyer APK e.V.


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